Verkaufsbedingungen gültig ab 1.1.2016

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vormerkung

  • Mono-Licht GmbH wird in diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gleichermassen wie im OR Art. 184 als Verkäufer und dessen Besteller als Käufer

2. Angebote und Preise

  • Die Angebote des Verkäufers erfolgen, sofern ihre Gültigkeitsdauer nicht ausdrücklich vermerkt ist, freibleibend und unter Vorbehalt des
  • Alle Leuchten Preise verstehen sich exkl. Leuchtmittel, MwSt., Transport und Verpackung der Verkäufer.
  • An allen Zeichnungen, Entwürfen, Schaltschemen und Kostenvoranschlägen behält sich Verkäufer das Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen werden dem Empfänger persönlich anvertraut und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Mono-Licht GmbH weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert werden. Auf Verlangen sind sie dem Verkäufer zurückzugeben.
  • Lichtplanungen, die auf Verlangen des Interessenten besonders erstellt werden müssen, können verrechnet werden, wenn kein entsprechender Lieferauftrag erteilt
  • Einkaufsbedingungen des Käufers oder Abänderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen sind für den Verkäufer nur soweit verbindlich, als diese von ihm schriftlich anerkannt
  • Auf Leuchten und Leuchtmittel werden vorgezogene Recycling-Gebühren (vRG) erhoben. Für Leuchten gelten verschiedene Tarifstufen, während Leuchtmittel mit einem einheitlichen Tarif belegt sind. Die Tarife sind gesamtschweizerisch einheitlich und unterliegen der vom SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) veröffentlichter Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PVB). Die Tarife und Gerätelisten sind bei der Stiftung Licht Recycling Schweiz SLRS erhältlich respektive unter slrs.ch einzusehen.

3. Anlieferung

  • Der Verkäufer bestimmt die Art des Versandes. Er ist berechtigt, die Waren in Teilsendungen
  • Bestellungen unter einem Netto-Warenwert allgemein von CHF 1’000.00 sowie CHF 3’000.00 bei Lieferung mit LKW erfolgen gegen Verrechnung der Verpackungs- und
  • Die Auslieferungen erfolgen ebenerdig oder auf Der Käufer stellt die zum Ausladen notwendigen Personen auf seine Kosten zur Verfügung. Lieferungen auf Baustellen können nur mit LKW und Avis garantiert werden. Lieferungen durch Post oder Kurierdienste auf Baustellen können nicht garantiert werden.
  • Mehrkosten für Sonderversandarten wie Post, Eil- oder Expressdienste, Sondertransporte werden zusätzlich
  • Bei Lieferungen gilt die Unterschrift eines Arbeitnehmers des Käufers als Bestätigung dafür, dass die Sendung vollständig und frei von sichtbaren Schäden erfolgt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Information spätestens 48 Stunden nach Erhalt dem Verkäufer schriftlich mitgeteilt
  • Die Ware wird auf Gefahr und Risiko des Käufers

4. Verpackung

  • Einwegkartons werden
  • Kisten und Paletten werden bei Nichtretournierung innert Monatsfrist voll
  • Die Entsorgung von Verpackungsmaterial geht zu Lasten des Empfängers.

5. Bestellungen

  • Durch Erteilung der Bestellung anerkennt der Käufer diese Allgemeinen Verkaufs- und
  • Hat der Käufer eine Bestellung aufgegeben und der Verkäufer diese bestätigt, so können Abänderungen oder Annullierungen nur noch in beidseitigem Einverständnis erfolgen. Bei Spezialanfertigungen sind Abänderungen oder Annullierungen
  • Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgelegten Abruffrist abgenommen Wird diese Frist um drei Monate überschritten, ist der Verkäufer berechtigt, die Kapitalzinsen und Kosten der Lagermiete dem Käufer in Rechnung zu stellen.

6. Lieferfristen

  • Die Lieferfristen werden nach bestem Vermögen eingehalten. Eventuelle Ersatzansprüche wegen Terminüberschreitung können nicht anerkannt
  • Bestellungen mit Liefertermin, die nicht ausgeliefert werden können aufgrund Probleme auf Seiten des Käufers oder nicht abgeholt werden, können 30 Tage nach dem in der Auftragsbestätigung abgemachtem Liefertermin durch den Verkäufer vollständig verrechnet

7. Mass- und Konstruktionsänderungen

  • Von Abbildungen, Gewichten, Masstabellen oder sonstigen derartigen Angaben kann abgewichen werden, sofern sich dies als zweckmässig

8. Rücksendungen und Muster

  • Rücksendungen werden nur nach Vorankündigung und franko angenommen. Für die Bearbeitung retournierter Waren benötigt der Verkäufer eine vollständige Information zu Kommission, Auftragsnummer und Grund der Rücksendung. Es werden nur Originalverpackte Katalogprodukte zurückgenommen. Speziell auf Kundenwunsch bestellte, gefertigte oder angepasste Leuchten können nicht zurückgenommen
  • In jedem Fall werden Leuchten verrechnet, die vom Käufer abgeändert oder beschädigt
  • Alle retournierten Waren unterliegen den Abzügen von 20%. Die Abzüge werden auf der Basis des Nettowarenwertes berechnet. Mindestens werden jedoch CHF 20.– für Kontrollen und administrative Bearbeitung verrechnet (ausgenommen Mustersendungen, welche innert 60 Tagen in Ordnung und originalverpackt retourniert werden).
  • Die Gutschriften der retournierten Waren werden in keinem Fall mit Geld Der Käufer bekommt eine Gutschrift die innert 12 Monaten nach Gutschriftdatum bei der nächsten Bestellung in Abzug gebracht werden kann.
  • Musterleuchten (ohne Leuchtmittel) werden für Beleuchtungsproben für höchstens einen Monat zur Verfügung gestellt. Nicht retournierte Waren werden nach dieser Frist ohne jeden Abzug verrechnet. In jedem Fall werden Musterleuchten, die vom Käufer beschädigt oder abgeändert wurden, zum vollen Listen- bzw. Katalogpreis
  • Spezialanfertigungen werden nur gegen Verrechnung

9. Reklamationen

  • Falschlieferungen sowie Mängel müssen innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Ankunft der Lieferung beim Käufer schriftlich beanstandet
  • Abweichungen des Leuchten-Lichtstromes von +/-10% liegen in der Toleranz und können nicht beanstandet

10. Gewährleistung

  • Die Garantie für Leuchten und Apparate (ohne Leuchtmittel) beträgt 2 Jahre ab erfolgter Ablieferung an den Käufer und beschränkt sich auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler des Verkäufers zurückzuführen
  • Die Garantie für fest eingebaute LED-Leuchtmittel beträgt 5 Jahre ab erfolgter Ablieferung der Leuchte an den Käufer und beschränkt sich auf Mängel, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler des Verkäufers zurückzuführen
  • Von der Garantie ausgenommen sind Schäden, die durch Abnutzung, Alterung oder unsachgemässe Behandlung der Leuchten, Apparate oder Leuchtmittel etc. durch den Käufer oder Dritte (wie z.B. Druck auf Phosphor, Trennung der Verbindung vom Grundmaterial, Verpolung, auf dem Bau gemachte Lötstellen usw.) entstanden sind. Sollte bei einem Defekt einer Leuchte die Netzqualität nicht EN 50/120 entsprechen, besteht keine

Ebenfalls besteht keine Garantie für Leuchten, Apparate oder Leuchtmittel etc., an welchen durch den Käufer oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder wenn die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten wurden. Ebenso wird keine Garantie für Material geleistet, an welchem durch den Käufer oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen vorgenommen oder die Montage- oder Betriebsvorschriften nicht eingehalten worden sind.

  • Der Käufer hat die mangelhafte Ware unter schriftlicher Angabe des Mangels und Beilage allfälliger Beweismittel auf eigene Kosten an den Geschäftssitz des Verkäufers zu senden.
  • Der Verkäufer kann die Gewährleistung nach seiner Wahl durch kostenlose Reparatur oder gleichwertigen Ersatz erbringen. Jede weitere Garantie und Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Es werden keine Kosten für die Demontage, Wieder- montage und Programmierung von Leuchten und Apparaten oder deren Bestandteilen sowie für Folgeschäden übernommen.
  • Jegliche Garantie setzt im Übrigen voraus, dass der Mangel rechtzeitig und schriftlich gerügt sowie das mangelhafte Material dem Verkäufer verpackt franko Domizil zugestellt
  • Die Beleuchtungssysteme sind regelmässig zu warten, um Anspruch auf Garantieleistungen zu haben. Die spezifischen Wartungsanforderungen ergeben sich gemäss dem Beleuchtungssystem, der Leuchte, der Lichtquelle und den verwendeten Betriebsgeräten.
  • Von der Garantie ausgeschlossen sind Leuchten und Apparate, welche nach Konstruktionen, Berechnungen, Plänen oder Modellen etc. des Käufers hergestellt werden, sofern auftretende Mängel auf Konstruktionsfehler oder fehlerhafte Vorgaben oder Pläne des Käufers zurückzuführen sind. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Konstruktionen, Pläne und Berechnungen des Käufers zu prüfen.
  • Wird für solches Material vom Starkstrominspektorat eine Prüfung oder Abänderung verlangt, gehen alle hieraus resultierenden Kosten zu Lasten des Käufers.

11. Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug
  • Andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich zu
  • Hat der Käufer bis zum Fälligkeitsdatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, befindet er sich in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung Für Mahnungen können Mahngebühren sowie Verzugszins erhoben werden. Der Käufer trägt sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen.
  • Der Käufer willigt ein, dass zur Bonitätsabklärung Auskünfte über ihn eingeholt bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten weitergegeben werden können. Es können Kreditlimiten festgelegt und geändert Erreicht der Käufer sein Kreditlimit, können weitere Lieferungen sistiert werden. Bestehen Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich möglicherweise das Inkasso von Forderungen, kann auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangt werden.
  • Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer ermächtigt uns, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes im Register

12. Nebenabreden

  • Andere Vereinbarungen als diese Lieferbedingungen sowie Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart

13. Obligationenrecht

  • Soweit diese Lieferbedingungen keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so sind die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

14. Submissionen 

  • Diese Lieferbedingungen gehen, wenn sie in Widerspruch mit Submissionsbestimmungen stehen, diesen

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist